"Erkenne mich an meinen Fähigkeiten, nicht an meiner Behinderung."

Das ausgewiesene Zitat verdeutlicht unsere Haltung: Jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, kann eine gute Arbeitsleistung erbringen und seine Aufgaben erfüllen. 

 

Als anerkanntes Inklusionsunternehmen gem. § 215 SGB IX sind Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung im Arbeitsleben unsere leitenden Motive bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Wir berücksichtigen dabei immer die individuellen Möglichkeiten und Stärken des Einzelnen. 

 

Die KBS Arbeit und Integration gGmbH (Wört I Ostalbkreis I Baden-Württemberg) ist eine Beteiligungsgesellschaft der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH sowie des Körperbehindertenvereins Ostwürttemberg e.V. in Aalen. Das Unternehmen wurde 2008 als Ergebnis der Arbeit der Berufsschulstufe der Konrad-Biesalski-Schule, einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat gegründet und arbeitet nicht gewinnorientiert.

 

Wir verstehen uns als aktives Sprungbrett für eine berufliche Laufbahn auf dem ersten Arbeitsmarkt und vermitteln Praktikumsplätze, um die Chancen für eine Arbeitsaufnahme zu erproben. 

 

Unsere Leistungen erbringen wir in zwei Segmenten:

1. Gastronomie (TON!S Kantinen und Küchendienste, TON!S Cafés und Läden, TON!S Catering) 

2. Industriedienste (Lager&Logistik, Einlegearbeiten, Bestückung)

 

Aktuell beschäftigt die KBS Arbeit und Integration gGmbH rund 60 Mitarbeiter:innen, darunter 55 Prozent mit Behinderung.

 


Was ist eigentlich ein Inklusionsunternehmen?

Logo KBS Arbeit und Integration

Inklusionsunternehmen sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die Menschen mit und ohne Behinderung beschäftigen und eine inklusive Arbeitsumgebung schaffen. Sie haben einen sozialen Auftrag, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, zu qualifizieren oder zu vermitteln, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind. Diese Unternehmen sind wirtschaftlich tätig, müssen sich aber gleichzeitig am Markt behaupten. 

  • Inklusionsunternehmen sind nicht mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu verwechseln. Inklusionsunternehmen sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes und stehen im Wettbewerb. 
  • Die Beschäftigten in Inklusionsunternehmen haben einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag. 
  • Inklusionsunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil der Inklusion am Arbeitsmarkt und tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird.
  • Die Integrations- oder Inklusionsämter sind wichtige Kostenträger für die Förderung von Inklusionsbetrieben. Weitere mögliche Förderer sind die Agentur für Arbeit, Jobcenter, usw... 

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Materialien zum Download (PDF-Datei)

KBS AI Unternehmensflyer

Als Gesellschaft im Konzernverbund der
Reha-Südwest für Behinderte gGmbH, Karlsruhe verweisen wir auf die konzernweiten Meldeverfahren des Hinweisgeberschutzes und des Lieferkettengesetz.