Jeder hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und eine zufriedenstellende Arbeit
In Schwaben sagen viele Leute: „mr ganget schaffe“ oder „mr ganget ens G’schäft“. Mit dem „G’schäft“ ist nicht nur ein Laden-Geschäft gemeint. Mit „G’schäft“ wird alles gesagt: Wo der Arbeits-Platz ist, was gearbeitet wird. Ob es in einer Fabrik, in einer Firma oder in einem Büro ist. Viele Menschen sind stolz auf ihren Arbeits-Platz und auf die Arbeit, die sie machen. In der Presseinformation mit der Nummer 44/2021 der Bundesagentur für Arbeit (besser bekannt als „Arbeits-Amt“) steht, dass rund 7,9 Millionen Menschen Ende 2019 in Deutschland mit einer Schwerbehinderung lebten. Die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen nimmt auch wegen Corona zu. Aber auch ohne Corona waren schon immer mehr Menschen mit Behinderungen arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. Und das obwohl die neue Landes-Behinderten-Beauftragte von Baden-Württemberg, Frau Fischer sagt, dass viele Menschen mit Behinderungen oft gut ausgebildet, zuverlässig, gut in ihrer Arbeit sind und auch noch Spaß dabei haben.
Die Herausforderung ist, dass es auf der einen Seite oft wenig Arbeit gibt. Auf der anderen Seite suchen immer mehr Chefs und Chefinnen gute Leute. Das schwierige Wort heißt Fachkräfte-Mangel. Dazu kommt, dass die Lage bei den Firmen immer schwieriger wird. Immer mehr Menschen kommen in das Renten-Alter. Das schwierige Wort für die älter-werdende Gesellschaft heißt Demographischer Wandel.
Deutschland kann deshalb nicht auf gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen verzichten. Deswegen haben die Politiker viele Gesetze gemacht damit Menschen mit Behinderungen arbeiten können: Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe damit sie in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestellt werden. Auch können Hilfen gemacht werden, um leichter arbeiten zu können: Zum Beispiel kann Geld für einen besonderen Tisch, Stuhl oder Computer beantragt werden. Chefs und Chefinnen können Geld bekommen, wenn sie für Mitarbeiter mit Behinderungen besonders viel anschaffen und helfen müssen.
Den Antrag stellen Sie oder Ihr Chef bzw. Ihre Chefin auf einem Amt, häufig beim Arbeits-Amt oder Integrations-Amt. Dieses Amt prüft dann erst mal, ob es zuständig ist, falls nicht, wird der Antrag spätestens nach zwei Wochen an das richtige Amt weitergeleitet. Wenn Menschen mit Behinderungen oder Angehörige nicht Wissen, welche Rechte sie haben oder welche Unterstützungs-Arten es gibt - dann hilft ein Beratungstermin bei der EUTB®.
Arbeit ist ein Menschen-Recht! Wer arbeiten möchte, muss also die Chance auf einen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben.
Erstens wird damit ein Grund-Bedürfnis des Menschen erfüllt: Geld-Verdienen! Wer genügend Geld bekommt, kann für seinen Lebens-Unterhalt selbst sorgen: für sein Essen oder seine Wohnung. Von dem Geld werden auch Steuern und Abgaben bezahlt, damit zahlt Deutschland allgemeine Ausgaben. Zum Beispiel auch Ausgaben für Hilfen, die für Menschen mit Behinderungen anfallen.
Zweitens bedeutet ein Arbeits-Platz mehr als das eigene Geld-Verdienen: Ein ganz persönlicher Vorteil eines Arbeits-Platzes ist, dass Arbeit persönlich zufrieden und bestenfalls glücklich macht.
Denn mit einer passenden Arbeit kann man zeigen, was in einem steckt. Dadurch wachsen das Selbst-Vertrauen und das Selbst-Wert-Gefühl.
Außerdem bekommen die Tage und Wochen durch Arbeit einen geregelten Ablauf. Die Regelmäßigkeit löst bei vielen Menschen ein positives Gefühl aus.
Also schaffen wir gemeinsam einen barrierefreien und inklusiven Arbeitsmarkt mit vielen individuellen Arbeitsplätzen für Dich und für Mich und alle Menschen zusammen!
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